Gemeinschaftsversammlung - Sitzung vom 23.02.2021 (W)

Infobild

Eingangs wurde der Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020

der Gemeinschaftsversammlung vorgelegt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Bürgermeister Matthias Wallner (Neukirchen) gab bekannt, dass sich keine Prüfungsbemerkungen ergeben haben. Die festgestellten Haushaltsüberschreitungen wurden von der Gemeinschaftsversammlung genehmigt. Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht erhoben wurden, stellte das Beschlussgremium einmütig die Jahresrechnung in den bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben mit 1.246.959 Euro fest. Zugleich wurde die Entlastung erteilt.

Anschließend ging es an die Beratung des Haushaltsplans 2021, dessen Entwurf zusammen mit dem Vorbericht den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung bereits mit der Sitzungseinladung zugeleitet wurde. Seitens der Verwaltung wurden die wichtigsten Ansätze der Haushaltszahlen, der Vorbericht und der Stellenplan erläutert. Von der Gemeinschaftsversammlung wurde abschließend der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 samt Anlagen ohne Änderungen einstimmig gebilligt. Zugleich wurde die Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen erlassen. Der Gesamtetat von 1.261.500 Euro beziffert sich in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 1.151.000 Euro und im Vermögenshaushalt auf 110.500 Euro. Die Verwaltungsumlage wurde mit 918.500 Euro festgesetzt, wobei sich pro Einwohner eine Umlage von 148,79 Euro errechnet (Vorjahr 152,04 Euro).

Als Berechnungsgrundlage dazu wurde dem statistischen Einwohnerstand vom 30.06.2020 zugestimmt. Es ergibt sich für die Gemeinde Hunderdorf bei 3.277 Einwohnern eine Verwaltungsumlage von 487.595,09 Euro, für die Gemeinde Neukirchen mit 1.754 Einwohnern 260.983,15 Euro und für die Gemeinde Windberg bei 1.142 Einwohnern 169,921,76 Euro. Eine Kreditaufnahme für etwaige Investitionen war nicht erforderlich. Als größere Einnahmen der Verwaltungsgemeinschaft sind eingeplant die Zuweisung nach Art. 7 Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 113.500 Euro, Einnahmen aus Verwaltungsgebühren mit rund 48.100 Euro und die Verwaltungsumlage der Mitgliedsgemeinden in Höhe von 918.500 Euro. Als gewichtige Ausgaben stehen zu Buche: Personalkosten in Höhe von 854.100 Euro, die EDV-Kosten mit ca. 71.000 Euro und die Miete für das Rathaus in Höhe von 25.000 Euro. Als größte Investitionsmaßnahmen sind im Vermögenshaushalt die Anschaffung von feuerfesten Aktenschränken für 4.000 Euro, eine digitale Informationstafel für den Eingangsberich des Rathauses in Höhe von 2.000 Euro und die Anschaffung von Hard- und Software für einen Betrag von 11.200 Euro eingeplant. Außerdem stehen 20.000 Euro für die Einrichtung des Informationssicherheitssystemes und 8.000 Euro für den Service des Digitalen Rathauses im Ansatz.

Der Vorsitzende informierte hierzu auch über die Erweiterung des Bürgerserviceportals auf den Homepages der Gemeinden um weitere Online-Dienste wie beispielsweise die Abmeldung im Ausland, das Anfordern von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, die Anmeldung zum Ferienprogramm oder die Bedarfsanmeldung für einen Kita-Platz, um nur einige der neuen Funktionen zu nennen.

Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, dass die Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf im September 2022 eine/n neue/n Auszubildende/n für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r, Fachrichtung Kommunalverwaltung und Allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern, einstellen wird. Die Stellenausschreibung hierzu wird im August 2021 erfolgen.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Personalangelegenheiten befasste.