Aus der Gemeinschaftsversammlung

27.02.2014

Eingangs gab Gemeinschaftsvorsitzender Bürgermeister Hans Hornberger den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013 der Gemeinschaftsversammlung zur Kenntnis. Die Prüfungsbemerkungen wurden bekannt gegeben und genehmigt, ebenso die einzelnen festgestellten Haushaltsüberschreitungen. Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht erhoben werden, stellte die Gemeinschaftsversammlung als Beschlussorgan die Jahresrechnung in den bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben in Höhe von 1.603.618 Euro fest. Zugleich wurde Entlastung erteilt.

Mit der Sitzungseinladung war den Mitgliedern des Beschlussgremiums zugleich der Haushaltsplanentwurf 2014 vorgelegt worden. Der Gemeinschaftsvorsitzende Hans Hornberger und Kämmerer Josef Michl erläuterten den Vorbericht mit Stellenplan und die wichtigsten Haushaltszahlen. Es wurde wieder auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung unter Zugrundelegung der Verwaltungsanforderungen angestrebt. Von der Gemeinschaftsversammlung wurde sodann der Entwurf des Haushaltsplanes 2014 samt Anlagen ohne Änderungen bewilligt. Zugleich wurde der Haushaltssatzung 2014 mit Anlagen und Stellenplan zugestimmt. Der Gesamtetat von 958.500 Euro beziffert sich in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 916.500 Euro, im Vermögenshaushalt mit 42.000 Euro.

Gleichzeitig wurde der Berechnungsgrundlage für die Verwaltungsumlage zugestimmt nach dem statistischen Einwohnerstand vom 30.6.2013. Danach entfällt auf die Gemeinde Hunderdorf eine Umlage von 387.377,54 Euro bei 3.270 Einwohnern, auf die Gemeinde Neukirchen 202.099,72 Euro bei 1.706 Einwohnern und auf die Gemeinde Windberg 127.822,74 Euro bei 1.079 zugrundeliegenden Einwohnern. Es errechnet sich eine Verwaltungsumlage in Höhe von 118,4641 Euro pro Einwohner.

Im nichtöffentlichen Teil wurde auch über eine Stellenbesetzung im Rahmen einer Elternzeitvertetung befristet bis 9/2015 entschieden.

Die gewichtigen Einnahmen sind die VG-Umlage mit 717.300 Euro, die Zuweisung nach Art. 7 FAG in Höhe von 103.500 Euro und die Verwaltungsgebühren mit rund 42.600 Euro. Die größten Ausgaben stellen die Personalausgaben mit 709.900 Euro, die Geschäftsausgaben in Höhe von 123.000 Euro, die Miete für das Rathaus mit 22.100 Euro und die Investitionsausgaben mit 17.000 Euro dar.

Zur Kommunalwahl 2014 wurde vom Geschäftsleiter Hans Pollmann aufgezeigt und von den Verwaltungsräten zur Kenntnis genommen, dass der Landkreis Straubing-Bogen eine Wahlkostenerstattung in Form einer Pauschalerstattung pro Mitglied des Wahlvorstands in Höhe von 30 Euro, ohne Differenzierung ob Einsatz im allgemeinen Stimmbezirk oder Briefwahlbezirk, vornehmen wird. Es wäre empfehlenswert aus Gründen der Gleichbehandlung der ehrenamtlichen Wahlhelfer in den Mitgliedsgemeinden eine einheitliche Aufwandsentschädigung festzulegen analog dieser Wahlkostenerstattung. Gleiches gelte für die Europawahl, wobei der Erstattungsbetrag bei 21 Euro liege.