Aufgrund der Ausschreibungsergebnisse beschloss der Gemeinderat unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung die Errichtung eines Biomasseheizwerks mit Nahwärmeversorgung im Ortskern des Klosterdorfes. Bei einer Investitionssumme von zwei Millionen Euro ist es ein ehrgeizige Projekt. Vorteile werden in der regenerativen Energieerzeugung mit zentralen Wärmebereitstellung gesehen, die den CO2-Ausstoß mindert und die Wertschöpfung in der Region belässt.
Eingangs informierte Bürgermeister Hans Gstettenbauer den Gemeinderat über das positive Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung der Gewerke Baumeisterarbeiten, Zimmererarbeiten, Dachdecker-/Spenglerarbeiten, Heizung-Lüftung-Sanitär-Gebäudeautomation, Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten für die Errichtung des Biomasseheizwerks mit Nahwärmeleitungen im Ortszentrum des Klosterdorfes. Demnach liegen die Kosten für die ausgeschriebenen Leistungen bei etwa 1.463.000 Euro netto und damit etwa 135.000 Euro unter den Werten der Kostenberechnung. Die Gesamtkosten einschließlich der nicht ausgeschriebenen Leistungen für Elektroarbeiten und der Baunebenkosten und Honorare belaufen sich demnach auf rund 1.743.000 Euro netto. Davon in Abzug zu bringen sind die Anschlussbeiträge der Anschlussnehmer, die beantragte Förderung des Technologie- und Förderzentrum (TFZ) und der beantragte Tilgungszuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der Gemeinderat entschied mit elf gegen zwei Stimmen das Vorhaben „Errichtung Biomasseheizwerk mit Nahwärme" entsprechend dem Beschluss vom 04.12.2013 fortzuführen und umzusetzen. Damit errichtet die Gemeinde das Heizwerk samt Nahwärmeleitungen anstelle der ursprünglich angedachten Nahwärmegenossenschaft i.G. Zugleich wurde auch der Baueingabeplan „Neubau Biomasseheizwerk für Nahwärme" mit Bauort in der Klostergasse 17, Fl.Nr. 161/2 und 158 Gemarkung Windberg, gebilligt. Vorbehalt der Ratsentscheidung ist, dass eine Förderung nach dem Programm „BioSol" durch das Technologie- und Förderzentrum für den Holzvergaser und ein Tilgungszuschuss von der KfW gemäß dem Programm Nr. 271 (Erneuerbare Energien Standard) erreicht werden kann, welche für eine wirtschaftliche Umsetzung notwendig sind. Dazu haben sowohl das TFZ als auch die KfW schriftlich ihre Zustimmung zu einem förderunschädlichen, vorzeitigen Maßnahme- bzw. Vorhabenbeginn bereits zugestimmt. Der Bürgermeister und Verwaltung wurden beauftragt, die weiteren Maßnahmeschritte einzuleiten und die entsprechenden Verträge abzuschließen.
Die Eigentümer der Gebäude, die an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen, sollen in einer bald stattfindenden Informationsveranstaltung über das Beschlussergebnis und die weitere Vorgehensweise informiert werden. Wie Bürgermeister Hans Gstettenbauer zudem ausführte, werden sämtliche Investitionskosten (über Zins und Tilgung) sowie alle laufenden Betriebskosten ausschließlich von den Einnahmen des Heizwerkes durch den Verkauf der Wärme und des Stromes gedeckt werden. Es sei ausgeschlossen, dass die Gemeinde aus dem Haushalt einen Zuschuss zu dem Projekt leiste. Die Bürger, die ihre an der künftigen Wärmeversorgungsleitung gelegenen Gebäude nicht an die zentrale Wärmeversorgung anschließen wollen, werden nicht mit Kosten belastet, versicherte das Gemeindeoberhaupt.
Unter dem Vorbehalt der gesicherten Projektfinanzierung vergab das Ratsgremium mit immer elf gegen zwei Stimmen entsprechend den Vergabevorschlägen der HIW-Architektengesellschaft den Auftrag an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter. So wurde mit den Baumeisterarbeiten das Bauunternehmen Matthias Feldmeier GmbH, Schwarzach, mit einer Auftragssumme in Höhe von rund 173.000 Euro beauftragt. Die Zimmererarbeiten erhielt die Firma Ernst Wutz GmbH, Grafenkirchen, bei einer Angebotssumme von rund 45.000 Euro. Der Zuschlag für die Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten ging an die Firma Blasini Haustechnik, Bogen, bei einem Auftragswert von rund 10.000 Euro. Für die Hauptgewerke „Heizung-Lüftung-Sanitär-Gebäudeautomation" und „Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten" lagen nur Preisspiegel, aber noch keine Vergabevorschläge vor. Hierzu bedarf es noch einer eingehenden Prüfung sowie der Durchführung von Bietergesprächen durch die beauftragten Ingenieurbüros KSK und Sehlhoff.
Der angesetzte Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung zur Kooperation mit der Gemeinde Hunderdorf zur Schaffung von neuen Kinderkrippenplätzen" entfiel, nachdem seitens der Diözese Regensburg die notwendige stiftungsaufsichtliche Genehmigung für den Gebäudeeigentümer (Pfarrkirchenstiftung Hunderdorf) noch nicht ergangen ist und deshalb auch noch keine Zuwendungen von der Regierung von Niederbayern bewilligt sind. Sodann wurden vom Gemeinderat zwei Vorentwurfsvarianten (mit Pultdach oder mit Satteldach) für den Neubau eines Wohnhauses beim Grundstück Riedfeld 5 zur Kenntnis genommen sowie die dazu notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplan. Nachdem nunmehr insbesondere die talseitige Ansicht deutlich angepasst wurde, stellte das Beschlussgremium bei Vorlage eines Bauantrages für die vom Bauherrn bevorzugte Variante „Pultdach" das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Der Ratsvorsitzende informierte über das geplante Programm zum Besuch der französischen Freunde aus der Partnergemeinde Abos im Zeitraum 06.05. bis 12.05.2014. Aus dem Gemeinderat wurde auf der Verbindungsstraße Irensfelden nach Netzstuhl ein „Tempo 30"-Schild angeregt. Zudem wurde bekrittelt, dass leider weiterhin immer wieder Benutzer des Beachvolleyballplatzes oder Dritte mit Autos bis zum oder auch in den Fußballplatz fahren. Der Bürgermeister sicherte dazu eine jeweilige Überprüfung zu. Ggf. sollte eine Zufahrtssperrung mit schließbaren Absperrpfosten vorgenommen werden.