Hochstapelei am Straßenrand – Überfüllungen sind unzulässig
Leider werden immer wieder überfüllte Restmülltonnen oder gar irgendwelche Müllbeutel und Säcke zur Leerung bereitgestellt, stellt der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW-SR) fest. Geschäftsleiter Anton Pirkl erläutert den Zusammenhang: „Überfüllte Mülltonnen sind verboten, ebenso die Mitnahme von unzulässigen Beistellungen. Müllwerkern können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn sie diese Mehrmengen unberechtigt entsorgen." Beistellungen und Überfüllungen müssen stehen gelassen werden. Das ist sowohl unangenehm für den Bürger wie auch für den ZAW-SR-Mitarbeiter. Außerdem kostet das Abräumen übervoller Behälter Zeit und verzögert die Arbeit.
Die Gründe dafür, dass überfüllte Tonnen unerwünscht sind, sind einleuchtend. Allein die Hygiene spricht für sich. Ist der Deckel offen, können Abfälle herunterfallen, vom Winde verweht und von Ungeziefer geholt werden. Dem Müll eins auf den Deckel zu geben und ihn mit Gewalt in die Tonne zu pressen, ist auch keine gute Idee. „Es kann passieren, dass die Rüttelvorrichtung der Sammelfahrzeuge nicht dagegen ankommt und die Tonne sich nicht leeren lässt", erklärt Anton Pirkl. Außerdem richtet sich die Müllgebühr nach dem Tonnenvolumen mit geschlossenem Deckel. Daher weist der ZAW-SR aus Gründen der Gebührengerechtigkeit darauf hin, die Tonne maximal bis zum Rand zu füllen.
Dabei gibt es ganz einfache Lösungen, wenn mal etwas mehr Müll anfällt. Der ZAW-SR bietet amtliche Restmüllsäcke, bei welchen bereits im Kaufpreis die ordnungsgemäße Entsorgung enthalten ist. Diese Säcke können ganz korrekt mit der Tonne zur Leerung bereitgestellt werden und werden dann von den Müllwerkern mitgenommen.
Es gibt sie in der Geschäftsstelle des ZAW-SR an der Äußeren Passauer Straße und in vielen Geschäften für 3,50 Euro zu kaufen. Sie bieten Platz für 70 Liter Müll. Die Liste der Verkaufsstellen ist unter www.zaw-sr.de/Wiederverkäuferliste zu finden.
ZAW-SR, 10.02.2015
Für Rückfragen, Gudrun Späth, 09421/9902-28