Die Änderung des amtlichen Gemeindeteilnamens „Unterbuchaberg" in das gebräuchliche „Buchaberg" ist vom Landratsamt abgelehnt, erfuhr das Ratsgremium in seiner jüngsten Ratssitzung im Amtshaus. Dazu wurde beschlossen, keine Klage zu erheben. Zustimmung fanden die Außenwandgestaltung des Heizwerkes im Zuge des Umweltbildungsprojektes „Girls.Boys.Nature" und die weitere Nutzungsüberlassung des Sportplatzes an den SV Hunderdorf.
Zum ersten Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Gstettenbauer über den ablehnenden Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen zum Antrag der Gemeinde, den amtlichen Gemeindeteilnamen „Unterbuchaberg" in das jetzige, seit Jahrzehnten gebräuchliche „Buchaberg" zu ändern. Laut Landratsamt ist eine Umbenennung aufgrund der möglichen Verwechselungsgefahr mit der bereits bestehenden Ortschaft Buchaberg in der angrenzenden Gemarkung Obermühlbach (Gemeinde Neukirchen), insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Rettungsdienstes, nicht zu genehmigen. Allerdings sind derartige Fälle nicht bekannt geworden, obwohl jahrzehntelang bei den dortigen Bewohnern „Buchaberg" als Ortsteilsname gang und gäbe war.
Nach Erörterung der Angelegenheit beschloss der Gemeinderat aufgrund der dargelegten Ablehnungsgründe nun doch keine Rechtsmittel gegen den Bescheid des Landratsamtes einzulegen, das heißt keine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg zu erheben. Die betroffenen Bürger werden über die Entscheidungsgründe informiert. Noch bei der Anhörung hatte die Gemeinde eine Klage gegen einen etwaigen ablehnenden Bescheid erwogen, da historische Fakten, der tatsächliche Gebrauch des Ortsnamens sowie der einhellige Bürgerwille für die Änderung in „Buchaberg" gesprochen hatten.
Der Ratsvorsitzende teilte mit, dass die südliche Außenwand des Heizhauses bis etwa zwei Meter Höhe im Rahmen des Umweltbildungs-Jahresprojektes „Girls.Boys.Nature" im August durch die etwa 50 teilnehmenden Jugendlichen und unter Leitung von Frater Felix Biebl gestaltet wird. Dem Nachhaltigkeitsgedanke des Biomasseheizwerkes könne so mehr Wertschätzung zuteilwerden. Es wurde zudem der Antrag auf Zuschuss zu den Kosten für die Farbe und für die Malerutensilien gestellt. Die Gemeinderatsmitglieder stimmten antragsgemäß der Gestaltung der Außenwand im Rahmen des Umweltbildungs-Jahresprojektes „Girls.Boys.Nature" zu. Die konkrete Gestaltung der Außenwand soll vorab mit dem Bürgermeister besprochen werden. Zudem wurde ein Zuschuss zu den Materialkosten von maximal 500 Euro in Aussicht gestellt.
Sodann berichtete das Gemeindeoberhaupt über den aktuellen Stand zum gemeindlichen Biomasseheizwerk. Demnach sind mit Ausnahme von zwei Gebäuden die Übergabestationen bei allen Gebäuden installiert. Mit der zentralen Nahwärme werden inzwischen 43 der 54 Gebäude im Ortskern versorgt. Zudem wurde der Gemeinderat über die aktuelle Kostenentwicklung informiert. Dazu wird die genaue Kostenberechnung in den nächsten Wochen vom beauftragten Ingenieurbüro vorgenommen. Zudem solle die erste Überprüfung des Wärmepreises anhand der Investitions- und Betriebskosten im Zeitraum 01.07.2015 bis 30.06.2016 erfolgen.
Weiterhin kam Bürgermeister Gstettenbauer auf das LEADER-Kooperationsprojekt „Bewegtes Niederbayern" zu sprechen. Dahinter steht die Errichtung von Outdoor-Bewegungsparcours, für die ein LEADER-Fördersatz von 60% vorgesehen ist. Die Gemeinden sollen mitteilen, ob in den Jahren 2016 bis 2020 die Errichtung eines Outdoor-Bewegungsparcours geplant ist. Für die Gemeinde Windberg wurden zwei geplante Anlagen gemeldet: Eine Wassertretanlage nach Sebastian Kneipp im Ortsteil Dambach mit Elementen eines Bewegungsparcours sowie einen Besinnungsgarten bei der Kirche Hl. Kreuz mit Schaffung parkähnlicher Umgebung, mit Wanderweg mit Bewegungselementen und Ruhebänken.
Wie der Ratsvorsitzende abschließend vortrug, wird seit Oktober 2013 dem Sportverein Hunderdorf aufgrund der vom Gemeinderat gebilligten Nutzungsvereinbarung der Sportplatz in Windberg unentgeltlich als Trainingsplatz für die Jugendmannschaften des Vereins überlassen. Der SV Hunderdorf hat die weitere Nutzung in der Saison 2015/16 jeweils am Dienstag und Donnerstag von 16:30 bis 20:00 Uhr für das Training der C- Junioren beantragt. Das Ratsgremium stimmte der antragsgemäßen weiteren Überlassung des Sportplatzes für eine Saison zu. Die Nutzungsvereinbarung ist entsprechend zu ergänzen.