19.11.2015 Aus dem Gemeinderat

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„Die Gemeinde-App mit vielen Informationen rund um die Gemeinde steht ab sofort bereit“, erfuhren die Ratsmitglieder in der kürzlich stattgefundenen Sitzung. Dabei wurde auch der Terroropfer von Paris gedacht, zur Erweiterung der Ortsentwicklungssatzung Großlintach Einwendungen vorgebracht und ein weiteres Vorgehen für einen Kinderspielplatz in Rammersberg mangels eines gemeindlichen Grundstücks zurückgestellt.

 

Eingangs gedachte das Ratsgremium der Opfer der Terroranschläge in Paris im Rahmen einer Schweigeminute. Zum ersten Tagesordnungspunkt informierte sodann Bürgermeister Max Höcherl über die offizielle Gemeinde-App, die viele Informationen rund ums Gemeindegeschehen bietet. Sie steht allen Interessierten ab sofort zum kostenlosen Herunterladen im play-Store von Google für Android Betriebssysteme und im App-Store von Apple zur Verfügung. Die offizielle Freigabe der Gemeinde-App erfolgt zusammen mit der Firma komuna, Altdorf, in der ersten Dezemberwoche 2015, gemeinsam mit der Gemeinde Windberg, die ebenfalls eine Gemeinde-App startet.

Fortfahrend nahm der Gemeinderat Kenntnis von der geplanten Erweiterung der Entwicklungssatzung Großlintach mit Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 28. In diesem Bauleitverfahren der Stadt Bogen für zwei zusätzliche Wohnbauvorhaben wird Hunderdorf als Nachbargemeinde angehört. Das Beschlussgremium regte dazu an, nachdem die Schmutzabwasserbeseitigung aus Großlintach über die Kläranlage Hunderdorf erfolgt, in der Entwicklungssatzung klarzustellen, dass ausschließlich das Schmutzwasser der beiden künftigen Wohngebäude der Kläranlage Hunderdorf zugeführt wird und die Oberflächenentwässerung keinesfalls der Kläranlage Hunderdorf zugeleitet wird. Weitere Maßgabe ist, dass die bestehende Zweckvereinbarung zur Abwasserbeseitigung zwischen der Gemeinde Hunderdorf und der Stadt Bogen entsprechend modifiziert wird.

 

Zu den drei vorliegenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen hergestellt: Anbringung eines Werbeplakates an der Scheune in Hauptstraße 34, Anbau von Vorrats- u. Abstellräumen an die Bäckerei in Quellenweg 1 sowie Abbruch und Wiederaufbau von Garage u. Geräteraum (Standortänderung) in der Bahnhofstraße 33. Bürgermeister Hornberger berichtete den Gemeinderat vom Antrag der FF Hunderdorf auf Ersatzbeschaffung für das LF8-Einsatzfahrzeug. Zu neuen Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) liege leider keine Antragberechtigung für Zuwendungen vor, weil die Gemeinde keines der geforderten Antragskriterien erfüllt. Insbesondere liege der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2013 unter dem geforderten Schuldenstand-Durchschnitt nach der Gemeindegrößenklasse für 3.000 bis 5.000 Einwohner.

 

Zum eingegangenen Antrag vom September auf Errichtung eines Kinderspielplatzes in Rammersberg konstatierte der Gemeindechef, dass keine geeigneten, im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstücke für einen Spielplatzstandort zur Verfügung stehen. Zudem gab er etwaige Bezugsfälle für andere Ortsteile im Interesse der Gleichbehandlung zu bedenken. Die Ratsmitglieder sprachen sich einvernehmlich dafür aus, eine weitergehende Planung für einen Spielplatz nur zu verfolgen, wenn der Gemeinde von Dritten eine geeignete Standortfläche von rund 200 Quadratmetern zur Verfügung gestellt wird. Zu einer Ratsanfrage stellte der Rasthauschef fest, dass die Grünpflanzung in der Brunnenstraße im Vollzug des Bebauungs- und Grünordnungsplans erfolgt und als naturschutzfachliche Vorgabe zu erfüllen sei.