19.10.2016: Aus dem Gemeinderat

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Nachdem die Straßenausbaumaßnahme Kreuzbergstraße endgültig hergestellt ist, galt es für den Gemeinderat gemäß der bestehenden Straßenausbaubeitragssatzung verschiedene Festlegungen vorzunehmen. So wurde vom Gemeinderat das Abrechnungsgebiet, umfassend den Straßenabschnitt der Kreuzbergstraße von Höhe Johannes-Nepomuk-Standbild bis Einmündung Baugebiet Steinhöhe festgelegt. Der Gemeinderat hat diesen Teilabschnitt der Kreuzbergstraße als Haupterschließungsstraße eingestuft. Mit der Folge, dass der satzungsmäßige Eigenanteil der Gemeinde an den umlagefähigen Gesamtkosten bei 60 % für die Straßenausbaumaßnahmen und bei 45 % für die Gehwegausbaumaßnahmen liegt. Zugleich genehmigte das Gemeindegremium die von der Verwaltung vorgelegten umlagefähigen Kosten zur Erhebung des Ausbaubeitrages.

Der Bürgermeister Johan Gstettenbauer informierte über die Änderungen zur Umsatzbesteuerung der Körperschaften des öffentlichen Rechts, die bisher im Wesentlichen nur im Rahmen der sogenannten Betriebe gewerblicher Art, in der Gemeinde Windberg für die Wasserversorgung und die Wärmeversorgung/Biomasseheizwerk der Umsatzsteuer unterworfen waren. In Zukunft wird die Steuerbarkeit die Regel sein. Die Neuregelung gilt grundsätzlich für alle Umsätze ab dem 1. Januar 2017. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts haben jedoch die Möglichkeit, die derzeitige Rechtslage bis Ende des Jahres 2020 beizubehalten, indem sie eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abgeben. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, diese sogenannte Optionserklärung für die Gemeinden gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage in der Hochfeldstraße 16, erteilte der Gemeinderat nach nunmehr vorliegender, geänderter Planung die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich Abgrabungen/Auffüllungen und der Farbe der Dacheindeckung und stellte das gemeindliche Einvernehmen hierzu her. Auch dem Bauantrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Gerätescheune in Hof 1 wurde zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Gemeinderat erteilte auch zwei Bauaufträge an die Fa. Strabag, Straubing für die Bauarbeiten an der Entwässerung im Ortsteil Netzstuhl und für Straßensanierungsmaßnahmen an der Straße am Anger bei einer Gesamtauftragssumme von rund 10.700 Euro. Der Bürgermeister Johann Gstettenbauer und der Gemeinderat laden die Bürgerinnen und Bürger zur der Bürgerversammlung am 26.11.2016 um 19.30 Uhr in den Bürgersaal des Amtshauses herzlich ein. Dem Gemeindegremium wurde informativ aufgezeigt auch der Entwurf des Trassenkorridornetzes für die Höchstspannungsleitung Wolmirstedt-Isar (SuedOstLink), von dem der Gemeindebereich jedoch nicht berührt wird. Zur Kenntnis gab das Gemeindeoberhaupt auch das Schreiben des Katholischen Pfarramts Windberg, in dem der Dank über die Bereitstellung des Bürgersaals für Gottesdienste in der Zeit der Innenrenovierung der Pfarr- und Klosterkirche im Zeitraum vom Januar 2017 bis Oktober 2018 zum Ausdruck gebracht wird. Die Sonn- und Feiertagsgottesdienste, sowie für größere Gottesdienste und Beerdigungen werden während dieses Zeitraums im Bürgersaal der Gemeinde stattfinden.

Dem öffentlichen Teil schloss sich ein nichtöffentlicher Teil mit Beschlussfassungen über Personal-, Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten an.