Eingangs stellte Gemeindeoberhaupt heraus, dass für das ehemalige Schulhaus erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Das Dach des Gebäudes sei ebenso sanierungsbedürtig, wie die sanitären Anlagen und die Duschräume der ehemaligen Turnhalle. Auch in energetischer Hinsicht, ebenso in punkto Barrierefreiheit und behindertengerechtem Ausbau bestünde Bedarf an Veränderungen. Zudem müssten zukünftige Nutzungkonzepte zum Gebäude gefunden oder über dessen Fortbestand gesprochen werden. Dabei verwies der Bürgermeister darauf, dass bereits aus dem Jahre 2006 Beschlusslagen des Gemeinderats vorliegen, die sich mit dem Sanierungsbedarf bzw. mit der Nutzung des Gebäudes befassten.
Der Gemeinderat habe sich im Jahre 2016 intensiv damit auseinandergesetzt, ein Konzept für eine finanzierbare Gebäudesanierung- und Nutzung zu finden, aber auch weitere Alternativen zu sondieren. Untersucht wurde der Abriss des Gebäudes und eine Neuerrichtung einer Sporthalle an gleicher Stelle. Ebenso hinterfragt worden war, ob die Möglichkeit einer Verlagerung der Eisstockbahnen auf dem Schulhausgrundstück an einem anderen Standort in Ortsrandlage samt Bau einer neuen Sporthalle sinnvoll sei, was sich bereits hinsichtlich eines geeigneten, verkäuflichen Grundstück als schwer realisierbar herausstellte. Auch allein die Kosten für den Neubau einer Sporthalle dürften sich auf mindestens 2.000.000 Euro belaufen, zu denen die Gemeinde mit keiner Förderung rechnen könne. Die Gemeinde könnte die Maßnahme ohne Kreditmittel finanziell nicht schultern, die dafür notwendige Kreditaufnahme würde die Pro-Kopf-Verschuldung extrem nach oben treiben, resümierte Johann Gstettenbauer. Auch eine Umnutzung des Gebäudes zu einer Seniorentagesstätte war bereits untersucht worden, ein für den Betrieb der Einrichtung notwendiger Betreiber für die Pflegedienstleistungen konnte nicht gefunden werden. Im Rahmen der letzten Sitzung war vom Gemeinderat auch geprüft worden, ob im Rahmen des bis 2020 laufenden ELER-Programm Bayern die Möglichkeit eine Maßnahmenförderung bestünde, mittels derer eine Sanierung des ehemaligen Schulgebäudes und Umnutzung in ein „Haus der Vereine“ finanzierbar wäre. Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, müsste das Projekt gemäß den ELER-Förderrichtlinien in einem bayernweiten Auswahlverfahren erst einmal ausgewählt werden, betonte der Bürgermeister. Nur die am höchsten bewerteten eingereichten Maßnahmen in diesem Auswahlkriterienkatalog hätten Aussicht auf Erfolg in die Förderkulisse aufgenommen zu werden. Weil das Gebäude bzw. das Schulgrundstück, historisch gesehen, früher als Schulzentrum und heute nach wie vor ein wichtiger Mittelpunkt des Dorf- und Vereinslebens in sportlicher und gesellschaftlicher Hinsicht ist, gehe es im Rahmen dieser Info-Versammlung insbesondere um die Frage, wie stehen die Vereine und die Bürger zu dem Projekt, hob der Gemeindechef hervor. Deshalb sieht der Gemeinderat dieses Projekt nur als durchführbar, wenn die Unterstützung und die aktive Mitwirkung der Bürger und der Vereine auch dahintersteht. Sollte dies der Fall sein, würde diese Mittragung der Maßnahme die Chancen einer Bewerbung des Projektes auf Fördermittel erhöhen. Entschieden entgegen treten konnte Johann Gstettenbauer im Dorf kursierenden Gerüchten und Ängsten, dass beispielsweise eine künftig in dem Gebäude vorgenommene gastronomische Bewirtschaftung erfolgen könnte, die zu Lasten der Windberger Gasthäuser gehen könnte. Gerade dieses wäre im Falle einer förderrechtlichen Anerkennung der Maßnahme nach den Fördervorgaben nicht zulässig. Auch dass die Vereine, die jetzt woanders ihre Heimat gefunden haben, in ein mögliches „Haus der Vereine“ einziehen müssten, sollte so nicht stehen bleiben. Der Gemeinderat wollte mit diesem Konzeptentwurf, sollte es später zu einer Umsetzung kommen, Möglichkeiten zu schaffen, den Vereinen eine Unterbringungsmöglichkeit bereitstellen zu können, sowohl aktuell, als auch in der Zukunft. Bei einer evtl. Förderantragstellung ist allerdings bereits bei der Erklärung zum Förderantrag anzugeben, dass z.B. ein im Konzept berücksichtigter Verein, aus den jeweils anzugebenden Gründen erst später eine Nutzung aufnehmen kann. Es wäre aufgrund der Fördervorgaben so, dass die Vereine die Räume dann auch tatsächlich nutzen müssten, was mittels Belegungsplänen zu regeln und nachzuweisen wäre. Im Rahmen der Diskussion wurde auch dargestellt, dass die Planungen, die bislang nur einen ersten Vorentwurf darstellen, auch den Einbau eines Aufzugs vorsehen, um eine behindertengerechte und barrierefreie Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen.
Aus der Diskussionsrunde angesprochen wurde auch, ob im Falle einer künftigen Nutzung durch Vereine, an diese Mietforderungen von Seiten der Gemeinde gestellt werden würden. Hierzu wurde festgestellt, dass eine Vermietung förderschädlich wäre. Von Seiten eines Bürgers und eines Vereinsvertreters würde insbesondere als wichtig erachtet, einen evtl. durch An- oder Umbau größeren und attraktiven Sportraum zu schaffen, was durch den Architekten ausgelotet werden sollte. Der Bürgermeister konstatierte hierzu, dass grundsätzlich der bauliche Bestand des Gebäudes und statische Gründe den Rahmen der Möglichkeiten vorgeben würden, eine Sondierung mit dem Architekten auch unter Einbeziehung der Kosten vorgenommen werden könnte. Fragen zur Vorhaltung von räumlichen Kapazitäten zur Lagerung von vereinseigenen Gegenständen wurden ebenso eingebracht, wie die Raumnutzungsmöglichkeit der, in der Planung im kombinierten Raum Gymnastik/Turnen/Schützen dargestellten, mobilen Schießanlage mit zwei Schießständen in gemeinschaftlicher Nutzung mit evtl. weiteren Vereinen. Worauf der Versammlungsleiter Johann Gstetenbauer feststellte, dass die Planungen auf die Notwendigkeiten abgestimmt und konkretisiert bzw. Regelungen im Rahmen einer Benutzungsordnung festgelegt werden könnten. Abschließend hob Bürgermeister Johann Gstettenbauer hervor, dass er die Vereinsvorstände und den Architekten zur Gemeinderatssitzung im Januar 2017 einladen werde, verbunden mit dem Appell an Alle sich über das vorgestellte Konzept Gedanken zu machen und dann detaillierte Änderungswünsche und Vorschläge vorzulegen.