29.10.2009

Aus der Gemeinderatssitzung

Grünes Licht gab der Gemeinderat für eine Freiland- Fotovoltaikanlage auf einer Fläche von 7,5 Hektar an der Lintacher Straße. Mit 15 gegen eine Stimme wurde beschlossen, hierfür die Bauleitplanung zu ändern. Das Projekt wurde von Franz Hornberger beantragt und soll im Jahre 2010, evtl. auch als Bürgersolaranlage, zur Ausführung kommen, wenn das Bauleitplanverfahren positiv zum Abschluss gebracht werden kann.

Wie dazu Bürgermeister Hans Hornberger in seinem Sachvortrag ausführte, wurde für die Freiland-Fotovoltaikanlage seitens des Landratsamtes zu einer Voranfrage grundsätzlich eine „Genehmigung" in Aussicht gestellt, da die Standortfläche den Vorgaben an die Ortsanbindung und Ackerland erfülle. Um die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Anlage zu schaffen, müsse die Gemeinde in einem Bauleitplanverfahren den Flächennutzungsplan ändern und einen sogenannten „vorhabenbezogenen Bebauungsplan" nach § 12 Baugesetzbuch aufstellen, so der Gemeindechef weiterhin. Derartige Anlagen stellen immer einen Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild dar, die in der Regel mit Ausgleichsflächen und grünordnerischen Maßnahmen (Eingrünung) ausgeglichen werden können. Zudem habe der Standort eine gewisse Fernwirkung, beispielsweise vom Höhenzug Lintach oder der Windberger Seite aus, und damit eine prägende Einwirkung auf das Ortsbild. Eine Abmilderung könnte durch eine markante Randeingrünung erreicht werden. So fiel abschließend die Entscheidung des Gemeinderates mit einer Gegenstimme deutlich für das Projekt und damit für die Nutzung der umweltfreundlichen Sonnenenergie zur Stromerzeugung aus. Mit der Planung für das Bauleitverfahren wurde die MKS-Architekten-Ingenieure GmbH, Ascha, beauftragt.

Zum Abschluss der Neugestaltung des ehem. Bahnhofsplatzes steht noch die Bepflanzung an. Dazu legte Bürgermeister Hans Hornberger das Ergebnis der beschränkten Ausschreibung vor. Der Auftrag wurde an den wirtschaftlichsten Angebotssteller, dem Garten- und Landschaftsbau Leibl, Straubing erteilt bei einer Auftragssumme unter 30.000 Euro. Nachdem die Grunderwerbsgespräche positiv abgeschlossen werden konnten, vergab der Gemeinderat als weitere Hoferschließungsmaßnahme den Zufahrtsausbau in Öd mit Kosten von rund 40.000 Euro. Sodann wurde das Einvernehmen hergestellt zu einem Baugesuch für die Errichtung einer Garage an die bestehende landwirtschaftliche Garage in Röhrnau 2.

Stephan Härtenberger, Gemeinderat und möglicher Betreiber einer Biomasseheizwerk-GmbH in Hunderdorf stellte sodann sein Projekt „Nahwärmeversorgung" vor als weiterer Beitrag zur Nutzung regenerativer Energien und damit für ein energieautarkes Hunderdorf. Wie Härtenberger ausführte, sei mit dem vom Gemeinderat grundsätzlich positiv aufgegriffenen Vorhaben die Versorgung des Gewerbe- und Industriegebietes sowie der öffentlichen Gebäude im Ortskern mit Biomasseenergie (Hackschnitzelgut) vorgesehen. Weitere Versorgungen von Siedlungsgebieten seien machbar. Vorteile seien der Verbleib der Heizkosten in der Region sowie eine umweltfreundliche Heizung mit minimierten CO²-Ausstoß. Zur Frage der Wirtschaftlichkeit stehe eine Entscheidung der Gemeinde an, inwieweit die notwendige Verlegung im Ortsstraßenbereich gestattet werde. Bürgermeister Hans Hornberger verwies bezüglich der möglichen Anschlussnahme der Schule auf die Zuständigkeit des Schulverbandes. Nach Erörterung fasste der Gemeinderat den einmütigen Grundsatzbeschluss für die Gestattung der Installation der Wärmeleitungen in den Ortsstraßen, soweit anderweitig keine Lösung möglich ist. Die Straßen sind möglichst komplett mit einer Feinschicht wieder herzustellen.

Beschlossen wurde von den Ratsmitgliedern auch die Widmung der neu gebauten „Brunnenstraße" im Baugebiet „Hochfeld-Süd III" mit einer Länge von 530 Metern. Bürgermeister Hans Hornberger verwies zudem auf die am 13. November, 19.30 Uhr im Gasthaus Freudenstein, Au vorm Wald, stattfindende Bürgerversammlung sowie auf die erfolgreichen gemeinsamen Bemühungen für die Beschaffung des vorgesehenen neuen FFW-Fahrzeuges TLF 16/24-TR für Hunderdorf. Zudem verwies der Bürgermeister auf die anstehende Entscheidung bezüglich der baulichen Integration einer Kinderkrippe im Kindergarten nach den ergänzenden Vorgaben.