Der Gemeinderat Hunderdorf hat am 12.02.09 eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) beschlossen. Die Satzung bedarf gem. Art. 2 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) nicht der rechtsaufsichtlichen Genehmigung. Die Satzung tritt am 01.01.09 in Kraft. Sie liegt im Rathaus, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Sollacher Str. 4, 94336 Hunderdorf, öffentlich zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden aus.
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