Benutzungsgebühren

Die monatlichen Benutzungsgebühren werden den Buchungszeiten entsprechend erhoben:

 

Betreuungszeit In der Kinderkrippe (Kinder im Alter bis  3 Jahre) Im Kindergarten (Kinder im Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung) Im Hort (Schulkinder)
von 1 – 2 Stunden 84,00 €   42,00 €
von 2 – 3 Stunden 100,00 €   50,00 €
von 3 – 4 Stunden 116,00 € 58,00 € 58,00 €
von 4 – 5 Stunden 132,00 € 66,00 € 66,00 €
von 5 – 6 Stunden 148,00 € 74,00 €  
von 6 – 7 Stunden 164,00 € 82,00 €  
von 7 – 8 Stunden 180,00 € 90,00 €  
von 8 – 9 Stunden 196,00 € 98,00 €  

von 9 – 10 Stunden

212,00 € 106,00 €  

 

Mittagessen

Kinder in der Kindertageseinrichtung wird ein Mittagessen angeboten. Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, werden als Entgelt je bestelltes Mittagessen 2,50 € (Krippenkinder), 3,50 € (Kindergartenkinder) bzw. 4,00 €
(Schulkinder) erhoben.
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Das Mittagessen ist von den Personensorgeberechtigten jeweils bis spätestens Freitag für die kommende Woche im Voraus bei der Leitung der Kindertagesstätte verbindlich zu bestellen. Das Entgelt ist für die bestellten Essen auch bei Nichtinanspruchnahme zu entrichten.

 

Die Kindertageseinrichtung ist Montag bis Freitag von 7.00 bis 16.30 Uhr geöffnet. Die Kernzeit ist von 08.00 – 12.00 Uhr. An den gesetzlichen Feiertagen ist geschlossen.