Das Landratsamt Straubing-Bogen und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informieren über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen:
- Merkblatt Beseitigung von pflanzlichen Abfällen aus Gärten
- Merkblatt Beseitigung von Abfällen aus Landwirtschaft und Erwerbsgartenbau
- Merkblatt Beseitigung von pflanzlichen Abfällen aus der Forstwirtschaft
Laut Gesetz (Bayerische Luftreinhalteverordnung BayLuftV) besteht nicht mehr die Möglichkeit, holzige Gartenabfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen!
Wir weisen darauf hin, dass für ein Verbrennen holziger Gartenabfälle aus in zusammenhängend bebauten Ortsteilen auch kein Bedürfnis mehr besteht, da diese Abfälle im Wertstoffhof Neukirchen abgegeben werden können! Diese Möglichkeit besteht ebenfalls für Anwohner außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile.
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz informiert über den umweltgerechten Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffen im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau zur Wegeinstandsetzung und zur Wegebefestigung: