Ab Montag, 25.01.2021 können die Schutzmasken zu den üblichen Öffnungszeiten im Gemeinde- und Tourismusamt Neukirchen abgeholt werden. Ausgegeben werden jeweils drei FFP-2 Masken an die Hauptpflegeperson, wenn die pflegebedürftige Person ihren Wohnsitz im Gemeindebereich hat. Als Nachweis der Bezugsberechtigung ist das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen mitzubringen.
Ausgabe von FFP2-Schutzmasken
Der Freistaat stellt für pflegende Angehörige je drei FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung.