Weitere Ehrungen können vom Ausschuss für Kultur und Sport beschlossen werden.
Neben erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern ist es dem Landkreis Straubing-Bogen auch wichtig, Funktionäre und Schiedsrichter, die durch ihr langjähriges Engagement (mindestens 10 Jahre) die Vereinstätigkeit unterstützen und Sportveranstaltungen erst möglich machen, zu ehren.
Die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Straubing-Bogen bzw. auch Privatpersonen werden gebeten, ihre Vorschläge für eine mögliche Sportlerehrung bis spätestens 30.09.2022 beim Landratsamt einzureichen. Voraussetzung für eine Ehrung ist der Wohnsitz im Landkreis Straubing-Bogen bzw. die Mitgliedschaft bei einem im Landkreis bestehenden Verein und das Erzielen der entsprechenden Leistung unter dessen Namen.
Die Richtlinien zur Sportlerehrung sowie die entsprechenden Formulare zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter
http://www.landkreis-straubing-bogen.de/kultur-bildung-sport-soziales/sport-im-landkreis.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den „Treffpunkt Ehrenamt“ im Landratsamt Straubing-Bogen, Frau Seifert, Tel. 09421/973-380 oder ehrenamt@landkreis-straubing-bogen.de.