Als Eigenanteil bleiben lediglich die Aufwendung für Pflanzmaterial (Anbindepfosten, Stammschutz, Wühlmausschutz). Interessierte Bürger der Gemeinde Neukirchen melden sich dazu bis Ende März im Tourismusamt Neukirchen, 09961-910210, tourismus@neukirchen.net. Neben der Anzahl der gewünschten Bäume ist im Siedlungsbereich die Straße und Hausnummer, im Außenbereich die Flurnummer anzugeben, auf der die Bäume gepflanzt werden. Im Sommer folgen weitere Infos zur Bestellung, im Herbst können die Bäume dann bei der Baumschule Naimer abgeholt werden. Hier sind Kernobst (Apfel und Birne), Steinobst (Pflaume und Kirsche), Walnuss, Quitte und Wildobst möglich. Streuobstbäume, die aufgrund von Auflagen gepflanzt werden müssen, sind nicht förderfähig. Die Bäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm haben und müssen mindestens 12 Jahre am angegebenen Standort, welcher auch der eigene Garten sein kann, stehen bleiben.
Streuobst für alle
Streuobstwiesen zählen zu den artenreichsten heimischen Lebensräumen, sind wichtig für das Kleinklima und liefern gesundes und regionales Obst. Mit dem Streuobstpakt fördert die bayerische Staatsregierung die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume bis zum Jahr 2035. Im Rahmen des Programms „Streuobst für alle“ wird der Kauf von hochstämmigen Obstgehölzen mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum bezuschusst.