In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit der Festsellung und Entlastung der Jahresrechnung 2017 sowie mit dem Erlass einer Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts und dem Fortführen der satzungsmäßigen Verfahren für die Einbeziehungssatzung Gaishausen Nord und dem Gewerbegebiet Breitfeld Ost Erweiterung. Außerdem wurde ein Bauantrag genehmigt.
Eingangs der Sitzung gab Gemeinderat und Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Gerhart Scherz den Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 bekannt. Der Rechenschaftsbericht mit Übersicht zu den Haushaltsüberschreitungen, die Prüfungsfeststellungen und deren Erledigung wurden erläutert und vom Gremium genehmigt. Im nächsten Schritt stellte der Gemeinderat die Jahresrechnung 2017 in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf rund 5.308.130 Euro und in den Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt auf rund 4.963.510 Euro fest und erteilte die Entlastung. Haushaltsüberschreitungen mit mehr als 12.000 Euro wurden, soweit eine Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgte, nachträglich genehmigt.
Sodann befasste sich das Gremium mit der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für einen Bereich zwischen der Sollacher Straße und der Martinstraße. Der Gemeinderat stellte fest, dass er für die Grundstücke mit den Flurnummern 142 und 152 der Gemarkung Hunderdorf im Bereich zwischen Martinstraße und Sollacher Straße städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht. Um dem wachsenden Bedarf an Bauland und der Altersentwicklung gerecht zu werden, beabsichtigt das Gremium in der Zukunft, den Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan mittels Deckblätter und Bebauungsplanaufstellung so zu ändern, dass an dieser Stelle eine Wohnbebauung oder Seniorenbetreuungseinrichtungen verwirklicht werden können.
Da an genannten Grundstücken aktuell kein Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht, wurde dem Gremium der Entwurf der Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für diesen Bereich aufgezeigt. Nach dem Baugesetzbuch kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Begründung des besonderen Vorkaufsrechts auch im Hinblick auf die Daten des Demographie-Spiegels für Hunderdorf in Bezug auf erwartetes Bevölkerungswachstums und zu erwartenden Entwicklung der Personen ab 65 Jahren.
Der Gemeinderat befasste sich anschließend mit der Einbeziehungssatzung „Gaishausen Nord“ sowie mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „GE Breitfeld Ost Erweiterung“. Hierzu wurden die jeweils im Zuge der öffentlichen Auslegung der Einbeziehungssatzung bzw. im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung an der Aufstellung des Bebauungsplanes eingegangenen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsempfehlungen bekannt gegeben. Das Gremium stimmte den Abwägungsempfehlungen zu und beschloss, jeweils erneute Auslegungen zum Bebauungsplan und zur Einbeziehungssatzung, mitsamt dem hierzu erstellten immissionsschutzfachlichen Gutachten, durchzuführen.
Sodann wurde der Gemeinderat über das im Rahmen des Auswahlverfahrens für den Breitbandausbau in den unterversorgten Bereichen eingegangene Angebot informiert. Nach Wertung dieses Angebotes durch das Ingenieurbüro HPE verbliebe nach Abzug der bayerischen Fördermittel ein Eigenanteil der Gemeinde von über 2 Millionen Euro. Aufgrund dieser in dieser Höhe nicht erwarteten Wirtschaftlichkeitslücke beschloss das Gremium, weitere Möglichkeiten ins Auge zu fassen, um den gewünschten Ausbaustand zu erreichen.
Anschließend erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Überdachung mit Abstellraum der bestehenden Stellplätze in der Thananger Straße 19.
Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Hans Hornberger über ein Erörterungsgespräch zur Sanierung der Turnhalle bei der Regierung von Niederbayern, wobei seitens der Regierung festgestellt wurde, dass die Sanierung im Rahmen einer Generalsanierung förderfähig ist und hierzu eine getrennte Förderantragstellung nötig ist, sowie über den Beginn der Kanalsanierungsarbeiten in der Bahnhof- und Hochfeldsiedlung voraussichtlich am 8. Oktober.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich das Gremium mit Grundstücks-, Vorkaufsrechts- und notariellen Angelegenheiten.