Eingangs nahm Bürgermeister Hans Hornberger Bezug auf die bei der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen für die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 13 und die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „WA Hochfeld West". Die Stellungnahmen stellten das Einvernehmen zur Flächennutzungs- und Landschaftsplanung her und auch zum Bebauungs- und Grünordnungsplan wurde keine erheblichen Bedenken gegen die Baugebietsausweisung vorgebracht, sondern Anregungen, die weitgehend in die Planung miteinfließen. So fasste das Ratsgremium nach Erörterung der Beschlussempfehlung einmütig den Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen. Weiterhin wurden die auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses ausgearbeiteten Bauleitpläne für das neu zur Ausweisung vorgesehen Wohnbaugebiet „WA Hochfeld West" gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, nunmehr die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „WA Hochfeld West durchzuführen.
Fortfahrend wurden für die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „GE/GI Breitfeld" die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der öffentlichen Auslegung und die Abwägungsempfehlung der HIW-Architektengesellschaft, Straubing, bekannt gegeben. Der Gemeinderat fasste nach Diskussion den Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen, wonach sich keine Änderung der Deckblattfassung ergab. Mit der Änderung soll der Neubau einer gewerblichen Halle auf der Flurnummer 206 im westlichen Teil des Gewerbegebietes Breitfeld ermöglicht werden, unter Anpassung der festgesetzten Baugrenzen und einer Änderung der Pflanzzonenabgrenzung.Der von der HIW-Architektengesellschaft gefertigte Deckblattentwurf Nr. 3 mit Begründung vom 15.10. wurde als Satzung beschlossen. Maßgabe für die Inkraftsetzung ist der Nachweis einer Dienstbarkeitsregelung bzw. Reallast für die geforderte Ausgleichsfläche von privater Seite. Der Bürgermeister wurde beauftragt, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Satzung rechtswirksam auszufertigen.
Im Folgenden befassten sich die Ratsmitglieder mit dem vorgelegten Satzungsentwurf über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren einschließlich dem Aufwendungsersatz- und Gebührenverzeichnis. Wie Sitzungsleiter Hornberger informierte, entspreche die Satzungsvorlage einer ausgearbeiteten Mustersatzung und im Interesse der Rechtssicherheit sei der Neuerlass geboten. Die Damen und Herren des Gemeinderates beschlossen die Satzung und das Aufwendungsersatz- und Gebührenverzeichnis zu erlassen. Damit werden neue Satzungsformulierungen und die Aufwendungs- und Kostensätze dem aktuellen Stand angepasst. Eine weitere Anpassung auf die gegebene Rechtslage erfolgte nach Empfehlung des Landratsamtes mit der zweiten Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung. Die bisherige Beschränkung der beitragspflichtigen Abrechnungsbreite bei Wendeplatten wird aufgehoben.
Bürgermeister Hornberger erläuterte die Entwurfsplanung des Planungsbüros Huml Heizsystemkonzepte, Waldkirchen, zur Gebäudebeheizung und Warmwasseraufbereitung des geplanten Krippenanbaus und des auszubauenden Speichers mittels bestehender Erdwärmepumpe. Gemäß Heizlastberechnung für den Krippenanbau und den Speicherausbau ist die Heizleistung der bestehenden Wärmepumpe ausreichend, sollte aber mit einer 5,5 Quadratmeter großen thermischen Solaranlage unterstützt werden. Für die Warmwasserbereitung ist ein Multifunktionsspeicher mit 600 l Speichervolumen mit direkter Einbindung der Wärmepumpe, thermischer Solaranlage und Warmwasserbereitung im Frischwassersystem zu verwenden. Der ermittelte Kostenrahmen wird mit rund 85.000 Euro veranschlagt. Das Ratsgremium stimmte der Entwurfsplanung unverändert zu.
Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat über den Termin der Bürgerversammlung am 14.11.2014,19.30 Uhr, im Gasthaus Gierl, Rammersberg, über den Start des Serienbetriebs der Firma Heiche Bayern GmbH & Co.KG im Werk Hunderdorf, Thananger Straße und die Mitteilung des Staatlichen Bauamts Passau zur Vollsperrung der Staatsstraße 2147 zwischen Mitterfels und Steinburg bis 31.10.2014. Zudem verwies der Gemeindechef auf die Beschlussfassung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe, wonach Antrag auf Übernahme in den Geschäftsstellenzweckverband der Aitrachtal-, Buchberg-, Irlbach- und Spitzberggruppe gestellt wird.
Einem Antrag des Vereins Naturpädagogik e.V. für den Waldkindergarten „Waldwichtel" für einen Baukostenzuschuss zur Erstellung einer neuen Schutzhütte in Höhe von 6.600 Euro wurde einstimmig nicht entsprochen. Ferner berichtete das Gemeindeoberhaupt über das weitere Vorgehen bei der Weiterentwicklung der Dorferneuerung Steinburg. Danach werde beim Amt für Ländliche Entwicklung eine einfache Dorferneuerung mit den Bereichen Biotoplehrpfad, Umfeldgestaltung Bereich Steinburger Hof einschließlich E-Tankstelle, Umfeldgestaltung Feuerwehrhaus Steinburg und dorfgerechte Umgestaltung der ehem. Staatsstraßen-Ortsdurchfahrt verfolgt.
Zu einem vorliegenden Antrag aus dem Gemeinderat auf Verbesserung der zeitweise auftretenden Probleme bei der Grüngutanlieferung beim Wertstoffhof wurde zugesichert, verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Als erste Abhilfe wird der Alteisencontainer neben dem Bauschuttcontainer aufgestellt, um im Bereich der An- und Abfahrzone für das Grüngut zusätzlichen Freiraum zu schaffen.