06.02.2017 Aus dem Gemeinderat

Erschließungsleistungen für das Baugebiet Hochfeld West in Höhe von rund 722.000 Euro vergeben. Ergänzungsbeschaffungen für die Ortsfeuerwehren von rund 14.300 Euro genehmigt - Anbau an das Feuerwehrgerätehaus in Hunderdorf wird in Aussicht gestellt.

Sitzung Gemeinschaftsversammlung

Eine umfangreiche Tagesordnung Hunderdorf behandelte der Gemeinderat in seiner letzten Gemeinderatssitzung, mit Beschlussfassungen u.a. zur Erledigung der Anregungen der Bürgerversammlung 2016, der Auftragsvergabe für die Erschließungsarbeiten des Baugebietes Hochfeld West, der Stellungnahme der Gemeinde zu einem Bauleitplanungsverfahren der Stadt Bogen, Zustimmung zu einem Bauantrag und einem Antrag auf Beleuchtung einer Schulbushaltestelle.

 

Eingangs der Sitzung informierte Bürgermeister Hans Hornberger über die von den Ortsfeuerwehren gemeinsam ausgearbeitete Beschaffungsliste über die bedarfsnotwendigen Ergänzungsbeschaffungen für das Jahr 2017, die der Gemeinderat bei einem Kostenvolumen von rund 14.300 Euro in unveränderter Form einstimmig billigte. Im Folgenden stellte das Gemeindeoberhaupt und der Erste Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hunderdorf, Michael Krieg, den Antrag der FF Hunderdorf auf einen Anbau mit Pultdach an der Nordseite des bestehenden Feuerwehrgerätehauses, mit einer Größe von ca. 4,7 m x 12 m und einer Höhe von rund 3 m, vor. Mittels eines Durchbruches von ca. 3 x 3 m könnte eine Verbindung zwischen bestehender Waschhalle im FF-Gerätehaus und dem Anbau hergestellt werden, um die bedarfsnotwendige Stellplatzmöglichkeit für ein Zugfahrzeug mit angekoppeltem Verkehrssicherungsanhänger, sowie zwischenzeitlich dringend benötigten weiteren Lagerraum zu schaffen. Zu diesem Vorhaben würde sich die Feuerwehr mit Eigenleistungen einbringen, die Gemeinde hätte die Materialkosten von rund 14.300 Euro und die weiteren Kosten, wie z.B. die Planungskosten zu tragen. Vorbehaltlich der Möglichkeit, alle erforderlichen baurechtlichen Voraussetzungen schaffen zu können, beschloss das Gemeindegremium einstimmig die Baumaßnahme umzusetzen, sowie die Kostentragung.

Auch mit der Erledigung der, zu den in der Bürgerversammlung im Jahre 2016 von Bürgerinnen und Bürgern, eingebrachten Anregungen und Empfehlungen befasste sich der Gemeinderat. Im Hinblick auf die vorgetragene Befürchtung einer bestehenden Gefährdung durch das Zuparken der befahrbaren Gehwege in der Hauptstraße vom Kindergarten bis Höhe Pfarrheim und im Bereich der Schulgeländeausfahrt und dem Eingangsbereich der Bäckerei Kalm verwies der Bürgermeister auf die durchgeführte Verkehrsschau im Benehmen mit dem Landratsamt -Sachgebiet Verkehr- und der Polizei, sowie den dazu ergangenen Feststellungen. Die verbreiterte Fahrbahn entlang der Edbauer-Höhe, also zwischen Kindergarten und Höhe Pfarrheim stellt keinen Gehweg im Sinne der Straßenverkehrsordnung dar. Vielmehr darf der nicht deutlich baulich von der Fahrbahn getrennte Straßenstreifen mit der gebotenen Vorsicht tatsächlich auch von Fahrzeugen zum Befahren und Parken genutzt werden. Im Bedarfsfall könnte dies durch bauliche Maßnahmen bzw. durch Beschilderung explizit unterbunden werden. Der Gemeinderat beschloss dazu in diesem Bereich keine baulichen oder einschränkenden Beschilderungen vorzunehmen. Auf dem schmalen Gehweg/Seitenstreifen im Bereich zwischen Ausfahrt aus dem Schulgelände und Bäckerei Kalm wird nach dem Ergebnis der Verkehrsschau empfohlen, das Parken durch Aufstellung von Pfosten zu verhindern, da eine Beschilderung kaum die angestrebte Wirkung zeigen dürfte. Auch hier sah der Gemeinderat aktuell keinen dringenden Handlungsbedarf, insbesondere weil eine zielführende Lösung sehr schwierig umsetzbar ist. Insbesondere bei diesen beiden Verkehrsstellen wird an die Verkehrsteilnehmer appelliert, zum Schutze und zum Wohle der Schulkinder und der Fußgänger regelkonform zu parken, damit eine sichere Begehung dieser Streckenabschnitte gewährleistet ist. Die weiteren Vorschläge der Bürgerversammlung, wie die Aufstellung von Warnhinweisen, die Sträucherpflege und die Reinigung von Feld- und Waldwegen von aus Feldern herausgetragenem Erdreich sind zwischenzeitlich erledigt bzw. an die Betroffenen weitergegeben. Im Rahmen seiner Anhörung als Träger öffentlicher Belange beschloss der Gemeinderat in seiner Stellungnahme an die Stadt Bogen im Bauleitplanungsverfahren zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit Deckblatt Nr. 36 und des Bebauungsplans „SO Photovoltaik Landstorfer“ zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Flächen südlich der Bundesautobahn A 3 Passau-Regensburg im Bereich westlich der Autobahnraststäte „Bayerischer Wald, dass keine Einwendungen bestehen. Der Gemeinderat erteilte auch den Auftrag für die Straßen- und Erschließungsarbeiten für das allgemeine Wohngebietes Hochfeld West für die Verkehrsanlagen, die Abwasserbeseitigung und die Erdarbeiten für die Wasserversorgung mit einer Auftragssumme von rund 722.000 Euro an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Fa. Strabag, Straubing. Auf Grund des eingebrachten Antrags von sechs Antragstellern aus Rammersberg auf Errichtung einer Beleuchtung der Schulbushaltestelle Rammersberg sprach sich der Gemeinderat mit 16 zu einer Stimme im Hinblick auf die vorgebrachte Argumentation der Antragsteller, mit dem Hinweis auf das hohe Verkehrsaufkommen an der vorbeiführenden Kreisstraße SR 4 und unter dem Sicherheitsaspekt zum Schutze der Schulkinder für eine Aufstellung einer Beleuchtung der Schulbushaltestelle aus. In der Folge wurde der Auftrag zu einer Aufstellung einer solarbetriebenen Beleuchtung an die Fa. Krinner, Straßkirchen bei Kosten von rund 3.300 Euro vergeben. Im Tagesordnungspunkt Beschaffung von Zubehör für die derzeit in Restaurierung befindliche Kirchenorgel Hofdorf sprach sich das Gemeindegremium gegen die Anschaffung einer Windversorgung zur Ergänzung der manuellen Bedienmöglichkeit für die beiden historischen Keil-Blasebälge aus. Als zwangsläufige Folge der notwendig werdenden baulichen Maßnahmen zur Reparatur von Teilen des stark schadhaften Dachstuhles der Kirche Hofdorf ist die Anlieferung der restaurierten Orgel zum vertraglich fixierten Zeitpunkt nicht angeraten. Die Orgelrestaurationsfirma Fa. Vleugels, Hardheim wird die Orgelteile bis zum Abruf durch die Gemeinde zwischenlagern, bei einem Kostenaufwand von rund 2.800 Euro. Das gemeindliche Einvernehmen wurde seitens des Gemeinderates dem Bauvorhaben eines Anbaus einer Wohnung an das bestehende Wohnhaus in Hoch 24 erteilt. Der Bürgermeister Hans Hornberger hob erfreut hervor, dass die Zustimmung der Regierung von Niederbayern zum vorzeitigen Maßnahmebeginn für den Umbau der Sanitäranlagen im Erdgeschoss mit Einbau eines barrierefreien WC-Anlage an der Mittelschule Hunderdorf und für den Umbau der Sanitäranlage im Obergeschoss vorliegt und dadurch die Ausschreibung der Gewerke bereits erfolgen konnte. Zudem wurden vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat für den Maßnahmenteil im Erdgeschoss Fördermittel in Höhe von 57.000 Euro in Aussicht gestellt. Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten, im Erdgeschoss ab den Osterferien und im Obergeschoss in den Sommerferien vorgenommen. Unter Beachtung der Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Zuwendungen für kommunale und gemeinnützige Zwecke vom Bayerischen Innenministerium sind dem Gemeinderat bekannt zu geben. Der Gemeinderat stellte fest, dass einer Entgegennahme der im Jahre 2016 eingegangenen Geld- und Sachspenden in Höhe von rund 2.300 Euro keine Gründe entgegen sprechen. Die Sitzung schloss mit Entscheidungen zu Grundstücks-, notariellen- und Erschließungsangelegenheiten.