Eingangs der Sitzung wurden dem Gemeinderat von Bürgermeister Hans Hornberger und Geschäftsstellenleiter Hans Pollmann die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und die Abwägungsempfehlungen hierzu für das Bauleitplanungsverfahren zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 16 und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Sondergebiet zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Hofdorf bekannt gegeben und erläutert. Der Gemeinderat stimmte der Abwägung der Belange zu und fasste die entsprechenden Beschlüsse zur Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplans und den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan samt Vorhabens- und Erschließungsplan jeweils mit 14 zu einer Stimme.
Auch zum Bauleitplanungsverfahren zur Entwicklung eines Baugebietes als allgemeines Wohngebiet Lindfeld III konnten die eingegangenen, teilweise erheblichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange behandelt und die Abwägung hierzu vorgenommen werden. Weil das geplante Baugebiet entlang der stark befahrenen Kreisstraße SR71 liegt, musste es seitens des Immissionsschutzes des Landratsamtes als erforderlich angesehen werden, eine Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastung des Neubaugebietes durch die SR71 vorzunehmen und mit anderen öffentlichen Belangen und privaten Interessen gerecht abzuwägen. Nach dem seitens der Gemeinde in Auftrag gegebenen Schallgutachten wird zwingend die Errichtung eines aktiven Lärmschutzes angesehen. Dies im Rahmen einer späteren Erschließung umzusetzen, ist möglich durch Errichtung einer Schallschutzwand, eines Schallschutzwalles oder eine Kombination aus Schallschutzwand und Schallschutzwall mit einer wirksamen Gesamthöhe von insgesamt 4,00 Meter. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, in die weiteren Verfahrensplanungen Festsetzungen für eine Wall-Wand-Kombination aufzunehmen. Das Gemeindegremium fasste sowohl die Abwägungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 15 und zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das WA Lindfeld III, als auch die entsprechenden Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse zur Fortführung im Verfahren der öffentlichen Auslegung.
Im Rahmen der Tagesordnung waren die Mitglieder des Gemeinderates auch befasst, die städtebauliche Entwicklung in Steinburg nördlich von Au vorm Wald zu sichern. Der Gemeinderat stellte fest, dass er für mehrere Flurnummern städtebauliche Maßnahmen, in Form einer entsprechenden späteren Änderung des Flächennutzungsplans und einer Aufstellung eines Bebauungsplans in Betracht zieht und diese Flächen auch im Hinblick auf den künftigen Bedarf an Wohnbauflächen in der Gemeinde als bedarfsnotwendig ansieht. Um die Gemeinde in die Lage zu versetzen, in Bezug auf die entsprechenden Flächen auch ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch ausüben zu können, beschloss der Gemeinderat einstimmig eine entsprechende Vorkaufssatzung zur Begründung des besonderen Vorkaufsrechts zu erlassen. Auch für verschiedene Flurnummern im Ortsteil Hofdorf sah der Gemeinderat den Bedarf, um in diesem Bereich ein Gewerbegebiet in der Nähe der Bundesautobahn A3 zu entwickeln und beschloss daher auch den Erlass einer Vorkaufssatzung. Keine Einwendungen gegen die Bauleitplanung der Stadt Bogen zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Stadt Bogen und dem Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Bärndorf“, östlich der Anschlussstelle Bogen der Bundesautobahn A 3, sah das Gemeindegremium. Die jeweils einstimmige Zustimmung und die notwendigen Befreiungen von Festsetzungen von Bebauungsplänen erteilte der Gemeinderat den Bauanträgen auf Errichtung eines Carport in der Apoiger Straße 9, auf Errichtung von zwei Carports in der Fichtenstraße 19 und zur Abstandsflächenübernahme für das Bauvorhaben zum Abbruch einer Garage und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Büro in Apoiger Straße 3a. Informieren konnte Bürgermeister Hans Hornberger über ein Schreiben eines Anliegers des Nolteweges, mitunterzeichnet von weiteren neun Anliegern, in dem die Verbesserung der Verkehrssituation durch entsprechende Maßnahmen im Nolteweg beantragt wird. Das Gemeindegremium wird sich in einer der nächsten Sitzungen mit der Thematik befassen.