Ab Montag, 04. Mai wird das Rathaus Hunderdorf grundsätzlich wieder für die Allgemeinheit unter folgenden Einschränkungen geöffnet:
- Eine Vorsprache ist bis auf Weiteres ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich,
- Beim Betreten des Rathauses sind insbesondere die geltenden Regelungen zum Mindestabstand einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen,
- Eine Einsichtnahme für zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen in Bauleitplanungsverfahren ist nach Voranmeldung in einem separaten Raum möglich.
- Der Rathauszutritt ohne vorhergehende Anmeldung ist nicht uneingeschränkt möglich, insbesondere kann es dann zu Wartezeiten kommen,
- Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen hat in erster Linie über das Bürgerservice-Portal des Landkreis Straubing-Bogen (Online-Zulassungsbehörde) zu erfolgen. Eingeschränkten Zugang zum Rathaus nach vorheriger Terminvereinbarung erhalten nur Fahrzeughalter und Berechtigte aus dem Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, für deren Kennzeichen keine Online-Abmeldung möglich ist.
Die Verwaltungsgemeinschaft bittet um Verständnis für diese Maßnahmen und weist nochmals darauf hin, nach Möglichkeit bevorzugt die Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail zu wählen. Eine Übersicht der Mitarbeiter mit Telefonnummern und E-Mailadressen ist auf der Website unter https://www.hunderdorf.de/Mitarbeiter.n29.html zu finden.