Ausgegeben werden jeweils drei FFP-2 Masken an die Hauptpflegeperson, wenn die pflegebedürftige Person ihren Wohnsitz im Gemeindebereich hat.
Als Nachweis der Bezugsberechtigung ist das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen mitzubringen.