Aus dem Gemeinderat vom 04.02.2021

Sitzordnung Gemeinderat ab 2020

Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit dem Antrag der Ortsfeuerwehren auf Ergänzungsbeschaffungen für das Jahr 2021. Hierzu informierte Bürgermeister Max Höcherl über die von der Feuerwehr Hunderdorf federführend aufgestellte Beschaffungsliste über die notwendigen Ergänzungsbeschaffungen und erläuterte die größten Positionen. Insgesamt besteht ein Bedarf für die vier Ortsfeuerwehren von brutto rund 10.038 Euro. Das Gremium genehmigte die Ergänzungsbeschaffungen unverändert und beauftragte die Kämmerei, dies in die Haushaltsplanung für 2021 aufzunehmen.

Weiter ging es mit der Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nummer 21 zur Schaffung des Sondergebietes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hofdorf V“ und Aufstellung des dazugehörigen Bebauungs- und Grünordnungsplanes. Hierzu wurden dem Gemeinderat die vom Architekturbüro MKS, Ascha, ausgefertigten Deckblattentwürfe vorgestellt. Das Gremium billigte die Entwürfe und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Außerdem wurden die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Wegern“ behandelt. Hierzu wurden die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsempfehlungen des Architekturbüros BOLLWEIN gesellschaft von ARCHITEKTEN mbH zur Kenntnis genommen und nach Erörterung die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Wegern“ durch Deckblatt Nummer 13 wird der Öffentlichkeit und den berührten Behörden nochmals die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer 14-tägigen Frist gegeben.

Durch die Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetztes durch den Bayerischen Landtag wurde für die Gemeinde Hunderdorf ein Neu-Erlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter und die Anlage hierzu notwendig, damit auch in Zukunft die Räum- und Streupflicht der Gehsteige bei den Anliegern bleibt. Das Gremium hat einstimmig die neue Verordnung erlassen.

Weiter ging es mit dem Vollzug des Bayerischen E-Government-Gesetzes, durch das für alle Behörden die Verpflichtung entsteht, Informationssicherheitskonzepte zu erstellen. Da das Gesetz auch eine Erstellung der Konzepte behördenübergreifend zulässt, beschloss der Gemeinderat, diese Angelegenheit auf die Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf zu übertragen.

Dem Gremium lagen Bauanträge auf Errichtung eines Doppelcarports in Wegern 30 und 32, Abbruch des bestehenden Schweinestalles und Anbau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Werkstatt an die bestehende Stallung in Grub 2, Nutzungsänderung der ehemaligen Fahrschule auf Pizzabäckerei ohne Ausschank und Verkostung in der Hauptstraße 27, Nutzungsänderung von einem Frisörsalon in einen Lebensmittelladen mit ungarischen Spezialitäten in der Bahnhofstraße 3 sowie Abriss der bestehenden Scheune und Ersatzbau einer Lager- und Maschinenhalle mit Werkstatt und Büro in Hofdorf 29 vor, zu denen jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden konnte.

Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte der Vorsitzende über das Eintreffen des Bürger- und Vereinsbusses, dessen Standort am Parkplatz in nähe des Modehauses Kaldonek sei und bereits gemietet werden kann. Eine öffentliche Präsentation soll nach der Aufhebung der Corona-Einschränkungen erfolgen.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vergabeangelegenheiten befasste.