Die beiden Gremien aus Hunderdorf und Windberg befassten sich mit der Lösungsfindung zur Erlangung der wasserrechtlichen Erlaubnisse für das Einleiten von Mischwasser in den Ehrenbach und in einen zum Bogenbach führenden Graben, von Abwasser aus der Kläranlage sowie von Mischwasser aus den Regenentlastungsanlagen in den Bogenbach und von Regenwasser aus dem Ortsteil Hofdorf in den Stettener Bach, da diese Wasserrechte zum 31. Dezember 2022 auslaufen.
Hierzu stellten Peter Baier und Christian Weinhändler vom Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH die Ausgangslage sowie die Überrechnungen der Mischwasserentlastungsanlagen vor. Die Berechnungen ergaben, dass akuter Sanierungsbedarf besteht, vor allem im Hinblick auf die erheblichen Überflutungen der vergangenen Jahre in Aoig und in der Windberger Straße. Von acht vorgestellten Variantenuntersuchungen ermöglicht nur eine Variante eine Verbesserung der Überstausituation. Diese Variante sieht die Neuerrichtung von geschlossenen Regenüberlaufbecken in Windberg, Ortsteil Ried, sowie in Hunderdorf bei der Kläranlage vor. Um die Gewässerbelastungsgrenzen der Einleitung in den Bogenbach einhalten zu können, ist zudem eine Rückhaltung des aus Windberg ankommenden Niederschlagswassers erforderlich. Als Lösung wird die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens in Erdbauweise, ebenfalls im Ortsteil Ried, aufgezeigt.
Die Gemeinde Hunderdorf wird die Härtefallschwelle 1 gemäß den Förderrichtlinien RZWas 2021 für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2021 erreichen und kann somit mit einer Förderung für diese Baumaßnahme rechnen. Aus diesem Grund beschloss das Gremium, den vorgestellten Planungen zuzustimmen, auf deren Grundlage die Förderung nach der RZWas 2021 zu beantragen und das Vorhaben durchführen zu wollen.
Die Gemeinde Windberg wird die Härtefallschwelle 1 gemäß den Förderrichtlinien RZWas 2021 für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2021 nach aktuellem Stand nicht erreichen. Eine Antragstellung ist noch bis 2024 möglich, falls die Härteschwelle erreicht werde. Das Gremium beschloss, den vorgestellten Planungen zuzustimmen und auf deren Grundlage die Förderung nach der RZwas 2021 zu beantragen.