Hinweis zur Räum- und Streupflicht

Infobild

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis keinesfalls vernachlässigt werden sollte.

Die gemeindliche Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) aus 2014 schreibt vor, dass Anlieger werktags zwischen 7 und 20 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zwischen 8 und 20 Uhr den Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen haben. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.