Auf der Tagesordnung der letzten Sitzung standen neben der Beteiligung am Landesentwicklungsprogramm Bayern und der Änderung des Bebauungsplanes „Hunderdorf“ auch vier Bauanträge und die Beteiligung an einem wasserrechtlichen Verfahren.
Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, das in die zweite Runde des Beteiligungsverfahrens ging. Bereits in der ersten Beteiligungsrunde hatten sich die Gemeinde und der Bayerische Gemeindetag dafür eingesetzt, dass bestimmte Vorgaben aus dem Landesentwicklungsprogramm gestrichen werden. Da diese Einwände nicht berücksichtigt wurden, beschloss das Gremium, sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vollumfänglich anzuschließen.
Weiter ging es mit der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Hunderdorf“ durch Deckblatt Nummer 9. Hierzu wurden die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und der Abwägungsbeschluss entsprechend der Empfehlung von HEIGL Landschaftsarchitektur gefasst. Anschließend wurde die Änderung als Satzung beschlossen.
Dem Gremium lag der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Wiederaufbau der Altaranlage in der Schlosskapelle Steinburg vor, dem zugestimmt wurde.
Zu den Bauanträgen auf Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus durch Anhebung eines Dachteiles in Rammersberg 17a, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und Carport im Quellenweg 24a sowie auf Errichtung einer SB-Fahrzeugwaschanlage sowie einer Lagerhalle in der Otto-F.-Scharr-Straße 1 konnte jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Zum Antrag auf Neubau einer Garage und Verlängerung der bestehenden Überdachung in der Taubenstraße 2 wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Sodann wurde der Antrag der Bayernwerk Netz GmbH zum Bau einer Mittelspannungskabel- bzw. sonstigen Anlage in Oberhunderdorf und Steinburg im Bereich des Bogenbaches behandelt. Hierzu hat die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abzugeben. Das Vorhaben der Bayernwerk Netz GmbH findet im 60-Meter-Bereich des Bogenbaches statt bzw. kreuzt diesen, weshalb ein wasserrechtliches Verfahren beantragt wurde. Der Gemeinderat beschloss, keine Einwände zu den Vorhaben vorzutragen.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten befasste.