Der Gemeinderat Hunderdorf hat am 29.02.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans für ein Sondergebiet "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Hofdorf VI" als Satzung beschlossen. Die notwendige Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 23 wurde durch das Landratsamt Straubing-Bogen genehmigt. Durch die Bekanntmachung am 26.04.2024 trat der vorhabenbezogene Bebauungs- und Grünordnungsplan "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Hofdorf VI" und die Änderung des Flächenutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 23 in Kraft.
Nachfolgend die Unterlagen zum Download:
Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan
Vorhaben- und Erschließungsplan
Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
Flächennutzungs- und Landschaftsplan Deckblatt Nr. 23
Begründung und Umweltbericht zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan Deckblatt Nr. 23