Aus der Sitzung vom 10.10.2024

Infobild

Zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung befasste sich das Gremium mit dem Erlass einer Hebesatz-Satzung für die Grundsteuer A und B, die ab dem Jahr 2025 gelten soll. Grund hierfür ist die Grundsteuerreform, die neue Grundlagen für die Festsetzung von Grundsteuern mit sich bringt. Seitens der Gemeinde ist erwünscht, den Hebesatz so anzupassen, dass sich in etwa die gleichen Einnahmen wie in den Vorjahren ergeben. Aus diesem Grund wurde einstimmig beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 470 Prozent und den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 185 Prozent festzusetzen. Das Finanzamt wies jedoch darauf hin, dass aktuell noch Schätzungen und Fehlerkorrekturen vorgenommen werden, sodass sich die Zahlen noch deutlich verändern könnten. Sollte sich deshalb im Laufe des Jahres 2025 herausstellen, dass die neuen Hebesätze nicht zu den gewollten Ergebnissen führen, müsste durch eine neue Hebesatz-Satzung für die Zeit ab 2026 nachjustiert werden.
Zu den Bauanträgen auf Errichtung einer Garage und eines Carports in Schafberg 35 sowie auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport in der Hubertusstraße 5 konnte jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Bürgermeister Max Höcherl informierte am Ende der öffentlichen Sitzung über die Bürgerversammlung am 4. November im Sportheim sowie über weitere anstehende Termine, ehe sich das Gremium in einer nichtöffentlichen Sitzung mit Vorkaufsrechtsanfragen und Vertragsangelegenheiten befasste.