Der Haushaltsetat der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf für das Jahr 2012 beziffert sich auf 879.900 Euro. Das ist das Beschlussergebnis der Gemeinschaftsversammlung Hunderdorf, dem Beschlussorgan der Verwaltungsgemeinschaft mit den Mitgliedsgemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg. Zugleich wurde die Jahresrechnung 2011 in den Gesamteinnahmen und -ausgaben mit 842.950 Euro festgestellt. Eingangs der Sitzung wurde der Bericht des Prüfungsausschusses unter Vorsitz von Bürgermeister Hans Gstettenbauer, Windberg, über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2011 bekannt gegeben. Besondere Prüfbemerkungen erfolgten nicht. Ergänzend wurde noch der Rechenschaftsbericht zu dieser Jahresrechnung bekanntgegeben. Das Ergebnis der Jahresrechnung wurde einmütig festgestellt und Entlastung erteilt. Sodann nahm der Gemeinschaftsvorsitzende, Bürgermeister Hans Hornberger, Hunderdorf, Bezug auf den Haushaltsplanentwurf 2012, der den Verbandsräten bereits mit der Sitzungseinladung zugeleitet wurde. Der Haushaltsplan beziffert sich in den Gesamteinnahmen und -ausgaben auf 879.900 Euro, wobei 822.900 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 57.000 Euro auf den Vermögenshaushalt entfallen. Die Erhöhung des Etats für die Verwaltung ist insbesondere begründet aufgrund allgemeiner Preissteigerungen sowie auf die angepasste Personalausstattung. Nach der Bekanntgabe der wichtigsten Ansätze und dem Vorbericht zum Haushaltsplan wurde der Jahresetat ohne Änderung beschlossen. Zudem wurde die entsprechende Haushaltssatzung 2012 einstimmig erlassen. Die Verwaltungsumlage beträgt insgesamt 556.600 Euro. Bei 6.176 Einwohnern ergibt sich eine Pro-Kopf-Umlage von 90,12 Euro (Vorjahr 79,46 Euro). Die Verwaltungsumlage verteilt sich auf die einzelnen Gemeinden wie folgt: Hunderdorf 294.883 Euro (3.272 Einwohner), Neukirchen 166.457 Euro (1.847 Einwohner) und Windberg 95.260 Euro (1.057 Einwohner). Erfreulich sei, dass die Verwaltungsgemeinschaft schuldenfrei ist und auch auf eine Rücklage von 57.000 Euro zurückgreifen könne. Die größten Einnahmen neben der Verwaltungsumlage sind bei der Verwaltungsgemeinschaft die staatliche Zuweisung nach dem Finanzausgleichsgesetz mit 103.100 Euro und die Verwaltungsgebühren mit 48.100 Euro. Der größten Ausgabekosten sind die Personalkosten der Verwaltung mit rund 567.500 Euro und die EDV-Kosten mit rund 42.000 Euro. Die Post- und Fernmeldegebühren schlagen mit rund 16.500 Euro zu buche, der Bürobedarf und die Kassenversicherung mit ca. 24.900 Euro sowie die Rathausmiete mit 22.100 Euro. Die Investitionsausgaben für die ergänzende EDV-Ausstattung beziffern sich auf rund 5.000 Euro. Im Hinblick auf die Einführung des elektronischen neuen Standesamtsregisters und die Diskussionen um die Neuordnung der Standesämter entschied sich die Gemeinschaftsversammlung, das Standesamt Hunderdorf eigenständig in der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf zu belassen. Damit soll auch weiterhin einen gewisser Bürgerservice am Verwaltungssitz geboten werden. Alternativ stand die Auslagerung des Standesamtes zu einer benachbarten Kommune zur Diskussion. Eine Berechnung der etwaigen Kosten zeigte auf, dass die Ausgaben für ein Standesamt vor Ort unwesentlich höher liegen. Zudem sei das entsprechende Fachpersonal vorhanden. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile einer Aufgabenübertragung waren sich die Verbandsräte einig, das Standesamt beizubehalten.