12.07.2012 Aus dem Gemeinderat

 

Schwerpunkt der im Rathaus in Hunderdorf stattgefundenen Gemeinderatssitzung war das vorliegende Baugesuch zur Nutzungsänderung einer bestehenden Lagerhalle für den Einzelhandel und Erweiterung mit Stellplätzen im Gewerbepark für einen EDEKA Markt. Zu diesem Projekt wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einmütig wurde dagegen einem Bauleitplanungsverfahren für einen neuen REWE-Großmarkt an der Bahnhofstraße eine Absage erteilt.  Diese beiden Tagesordnungspunkte fanden auch das Interesse von rund 20 Zuhörern.

 

Bürgermeister Hans Hornberger gab eingangs zum Einen das eingereichte Baugesuch der „Gewerbepark Hunderdorf AG"  (Unternehmensgruppe Buchbauer)  zur Nutzungsänderung der vormaligen Discohalle im Gewerbepark für einen EDEKA-Markt mit einem Vollsortiment von 1.200 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie zusätzlichem abgeschlossenen Getränkemarkt mit Bäckerei/Café zur Kenntnis. Zum Anderen lag die Anfrage und Entwurfskonzeption der Unternehmensgruppe Kiermeier für die Einleitung eines neuen REWE-Marktes etwa in der gleichen Größenordnung  an der Bahnhofstraße, im Anschluss  an die Kläranlagenzufahrt in Richtung Hofdorf vor.

 

Nach ausgiebiger Erörterung, in dem entgegenkommend auch die Zuhörer und die jetzigen REWE-Marktbeschäftigten ausgiebig zu Wort kamen, entschied der Gemeinderat mit zwölf gegen zwei Stimmen dem vorliegenden Baugesuch für den EDEKA-Markt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Für dieses Vorhaben lag allgemein bereits in kleinerer Ausführung bereits ein genehmigter Vorbescheid  aus dem Jahre 2007 für den damaligen DOBAU-Eigentümer vor, von dem die Unternehmensgruppe Buchbauer auch den gesamten Gewerbepark erworben hat.

 

Wie Bürgermeister Hans Hornberger ausführte, sei diese Entscheidung nicht gegen den bisherigen REWE-Markt zu betrachten, dessen weiterer Bestand nahe der Ortsmitte ebenso positiv für Hunderdorf gesehen werde. Hier sei  Bauträger die Stoffel-Unternehmensgruppe. Vielmehr bedeute der neue Großmarkt  eine Aufwertung für das künftige Grundzentrum Hunderdorf und derzeitig sei nach dem Landesentwicklungsprogramm nur ein Markt für Hunderdorf in der Größenordnung von 1.200 Quadratmetern Verkaufsfläche genehmigungsfähig.

Wie REWE-Beschäftigte vorbrachten, werden die Schließung des jetzigen Marktes und der Verlust ihrer Arbeitsplätze befürchtet. Angrenzende Anwohner an dem geplanten neuen REWE-Markt an der Bahnhofstraße, der stark befahrenen Staatsstraße 2139, befürchteten wiederum noch eine größere Beeinträchtigung des Verkehrslärm und aus dem Anlieferverkehr und wandten sich deshalb dagegen. Eine Anfrage aus dem Gemeinderat bezog sich auf etwaige noch gegebene -derzeitig eingeschränkte- Entwicklungsmöglichkeiten am jetzigen REWE-Standort.

 

Das gemeindliche Einvernehmen könnte rechtlich haltbar nur  aus besonderen bau- und planungsrechtlichen Gründen nicht erteilt werden, wobei markt- und wettbewerbsmäßige Gründe nicht stichhaltig sind. Dass ein vorhandenes Gebäudeobjekt im Gewerbepark direkt an der Staatsstraße gelegen umgenutzt wird und hierfür auch die Parkplatzflächen bereits vorhanden sind, sprachen so insgesamt gesehen für das EDEKA-Projekt und die breite Gemeinderatsmehrheit.

 

So hatte folglich aus den vorher diskutierten Sacherwägungen heraus die Entwurfskonzeption für die gemeindliche Einleitung der Bauleitplanung eines neuen REWE-Marktes an der Bahnhofstraße auf einer beplanten Flächenbeanspruchung von rund 8.000 Quadratmetern keine Chance mehr.  Der Gemeinderat sprach sich einmütig dagegen aus.

 

Zu den Baugesuchen auf Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle in Eglsee 4 sowie Lagerhallenneubau auf der Westseite des Gewerbeparks an der Industriestraße wurde das gemeindliche Einvernehmen hergestellt.

 

Dann berichtete der Rathauschef über den Entwurf des Teilflächennutzungsplanes  der 35 Landkreisgemeinden zum Thema „Windkraftanlagen", der für Hunderdorf nach den zugrunde gelegten Kriterien keine Konzentrationsfläche vorsieht. Nach Vorliegen des Ergebnisses der vorgezogenen Behördenbeteiligung erfolgen dann eine Erörterung im Gemeinderat sowie eine öffentliche Auslegung.